AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der togetherontour GmbH

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich von togetherontour GmbH (nachfolgend «Firma»). Die Firma erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Mediendesign und Marketing. Ebenso auch Vermittlung von externen Beratern oder Dienstleistern (Programmierer, Fotografen, Druckereien usw.). Des Weiteren produziert und handelt die Firma diverse Handelswaren.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

  1. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Offertenpreise berufen auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten. Ebenfalls benötigt werden unmissverständliche Inhalts‑, Stand- und Massangaben. Bei unbefristeten Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
Wünscht der Kunde noch einen Mehraufwand, welcher nicht in der Offerte festgehalten wurde, wird dieser ohne vorherige Ankündigung zu marktüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.

  1. Bezahlung

Die Firma stellt dem Kunden die Kosten mittels Rechnung zu.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ebenfalls hat die Firma jederzeit die Möglichkeit, Akontozahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen zu verlangen. Diese müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen. Insbesondere können sie auch erst als reine Arbeitsgrundlage für die Firma existieren.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

  1. Rechte und Pflichten der Firma

5.1.      Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.2     Suchmaschinen

Die Firma meldet die Internetseite des Kunden bei verschiedenen Suchmaschinen und Linkverzeichnissen an zusätzliche Aktionen wie die Verwaltung von Google Ads Kampagnen müssen vertraglich festgehalten werden. Die Firma garantiert dem Kunden dabei in keiner Weise eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die die Firma keinen Einfluss hat. Die Firma behält sich vor, einen Teil des Kampagnenbudgets für eigene Aufwände zu verwenden. Der Kunde anerkennt, dass die Firma nicht alle Suchmaschinentätigkeiten offenlegt, da die darin enthaltende Maßnahmen Know-how und geistiges Eigentum von der Firma darstellen.

5.3     Urheberrechte

Die Urheber- und sonstiger Rechte aller durch die Firma getätigten Arbeiten liegen zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt ausschließlich bei der Firma, bilden also deren geistiges Eigentum. Darunter fallen insbesondere alle textlichen, fotografischen, grafischen und sonstigen Erzeugnisse, welche von der Firma hervorgebracht wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen, einzelfallbezogenen schriftlichen Genehmigung durch die Firma.

5.4     Gewährleistung bei Mängeln

Die Firma verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere, wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar großem Aufwand möglich wäre) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei Vorliegen eines derartigen Sachverhalts behält sich die Firma vor, eine Herabminderung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.

5.5.     Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

5.6.     Aufbewahrungspflicht

Die Firma ist verpflichtet, die Daten gemäß den Buchführungspflichten während zehn Jahren aufzubewahren. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von weiteren Unterlagen, insbesondere Zwischen- und Nebenprodukte bestehen nicht.
Möchte die Firma Daten löschen, welche zur Fertigung des Endprodukts notwendig sind, so bietet sie diese dem Kunden vorgängig wahlweise die entgeltliche Übernahme oder die Aufbewahrung gegen Entgelt an. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die allfälligen Mehrkosten, welche durch die Aufbewahrung entstehen werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

  1. Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Maß vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, die ihm zugestellten Unterlagen (Andrucke, Proofs, Kopien, PDF-Dateien, etc.) auf Fehler oder Unstimmigkeiten zu prüfen und diese mit dem “Gut zum Druck“ und allfälligen Korrekturwünschen zu versehen und innert der mit der Firma vereinbarten Frist an diese zurück zu senden.
Wünscht der Kunde keine Unterbreitung der Unterlagen, so trägt dieser das volle Risiko. Für telefonisch abgegebene Korrekturwünsche kann die Firma keine Haftung übernehmen.

6.1      Inhaltsanpassungen

Die Firma kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, eigene Inhalte auf seiner Webseite selbständig zu verändern und zu verfassen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, seine Inhalte zu veröffentlichen ohne vorherige Prüfung durch die Firma. Allfällige Wiederherstellungsaufwände aufgrund unsachgemässer Änderungen, insbesondere daraus folgendem Datenverlust, können von der Firma in Rechnung gestellt werden.

6.2     Rechte Dritter / Copyright

Der Kunde ist verpflichtet, Texte, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material sowie sonstige Inhalte wie Audio- und Bilddaten auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Kunde trägt somit jede Verantwortung für die von ihm beigebrachten Inhalte jeder Art, und damit auch die Haftung für Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen. Davon ausgenommen sind Inhalte, die die Firma beschafft hat. Der Kunde stellt der Firma von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Firma erhebt wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Kunde trägt auch sämtliche etwaige Rechtsverfolgungskosten.

6.3     Verspätungen

Die Firma ist bemüht Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist Die Firma eine angemessene Nachlieferzeit zu gewähren. Die Firma haftet nicht für allfällige aus einem Verzug entstehende Schäden und Folgeschäden, dies gilt insbesondere auch bei Leistungen, in welche Drittparteien einbezogen sind.

  1. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

  1. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

  1. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden, entgangene Gewinne und Folgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes resp. der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Die Firma übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe. Die Firma haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

  1. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglich machen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er hält die Firma gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos.

  1. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Maßnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

  1. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

  1. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

  1. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

  1. Höhere Gewalt (vis major)

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks resp. Atomunfälle und Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreißig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

  1. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.